Eine Umschuldung ist nur bei privaten Krediten manchmal sinnvoll. Bei einem Wohnungs- oder Hauskredit sind die Kosten einer Ablösung in der Regel zu hoch. Die Vorfälligkeitsentschädigung, welche die Bank verlangt kann im vierstelligen Bereich liegen. Dies ist natürlich von dem zu Kreditbeginn gewährten Zinssatz und von der Restforderung abhängig. Beim privaten Darlehen hat man keine Vorfälligkeitsentschädigung. Abschlussgebühren wurden ins Darlehen mit eingerechnet und auch bezahlt, aber diese sind in Normalfall nicht so hoch, dass man den Kredit nicht ablösen könnte.
Beim Wohnungskredit muss man schon beim Verkauf der Wohnung einen Gewinn erwirtschaften, so dass sich das Arrangement mit der Bank noch lohnen kann. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist in Einzelfällen sogar mit dem Kreditinstitut verhandelbar. Es gab schon Fälle aus der Praxis, wo ein Klient nicht mehr Liquide war und der Bank nur die Hälfte der Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat und diese sich auch darauf eingelassen hat. Bevor man den Hauskredit ablöst, sollte man ein Gespräch mit dem Bankberater führen, welche Möglichkeiten man hat sowie die Höher der Vorfälligkeit erfragen. Viele Dinge sind verhandelbar, wobei man vorher nie gedacht hätte, damit weniger an Kredit zurück zahlen zu müssen.
Fazit: Bei höheren Restforderungen erlassen Banken sogar manchmal einen Teil einer Forderung, wenn dafür der Kredit zum großen Teil zurück gezahlt wird. Eine Umschuldung sollte mit einem professionellen Bankberater detailliert besprochen werden.




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