Sie müssen der Bank einen Einkommensnachweis vorlegen, wenn Sie als Privater einen Kredit beantragen. Daneben möchten die Banken aber auch über Ihre finanzielle Situation informiert sein, wenn Sie lediglich ein Konto eröffnen wollen. Der Grund dafür liegt darin, dass man etwa bei Arbeitslosen mit nicht genehmigten Überziehungen und anderen Schwierigkeiten rechnet.
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Ihr Einkommen darzulegen:
[ad#squ-right]Als Privatperson können Sie die letzten drei Gehaltsabrechnungen abgeben, möglich sind auch der Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Allerdings bergen diese beiden letzten Varianten gewisse Risiken: Der Arbeitsvertrag könnte schon längst hinfällig sein, und Ihr Chef muss nicht unbedingt erfahren, dass Sie einen Kredit beantragen möchten. Zweckmäßig ist es daher, die Kontoauszüge der vergangenen Monate einzureichen, auf denen Ihr Gehalt gebucht ist.
Selbstständige weisen Ihr Einkommen dadurch nach, dass sie die Bilanzen bzw. die Einnahme-Überschussrechnungen der letzten drei Jahre vorlegen. Möglich sind auch Einkommenssteuerbescheide oder betriebswirtschaftliche Auswertungen. Für die Bank stellen diese Unterlagen die erste Grundlage für eine Kreditentscheidung dar – der Fachmann spricht vom Hard-Facts-Rating.
Sofern Sie über eine vermietete Immobilie verfügen, legen Sie der Bank den entsprechenden Mietvertrag vor. Zu Ihrem Einkommen zählen außerdem Renten und auch Erträge aus Wertpapieren, worüber Sie ja regelmäßig Bestätigungen oder Abrechnungen erhalten, oder die aus Ihren Kontoauszügen ersichtlich sind.




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