Unterscheidung: Aufwand & Auszahlung

Auf den ersten Blick mag für viele zwischen Aufwand und Auszahlung gar kein Unterschied bestehen. Gerade Unternehmer sollen aber wissen, dass es sehr wohl einen gewaltigen Unterschied gibt. Im Folgenden möchte ich für Sie etwas genauer beleuchten, wie man die beiden Begriffe genau unterscheidet und wozu dies nötig ist.

1. Nicht alle Aufwände sind Auszahlungen!
Beispiel: Abschreibung Ihres Anlagevermögens. Angenommen, Sie benötigen um arbeiten zu können diverse Maschinen und sonstige Anschaffungen. Diese mussten irgendwann auch einmal bezahlt werden. Damals zahlten Sie die Rechnung an den Hersteller dieser Gerätschaften. Dabei handelte es sich in jedem Fall um eine Auszahlung – unabhängig davon, ob eigen- oder kreditfinanziert. Es wurde Ihnen damals aber nicht gestattet diese Anschaffung zu 100% als Aufwand geltend machen, sondern nur einen Teil als Abschreibung (=Wertminderung). D.h. im Endeffekt zählt für den Staat nur das als Ihren steuermindernden Aufwand, was die Maschine im Endeffekt wirklich an Wert verliert. Dass Sie beim Einkauf viel mehr Geld bezahlen mussten (das ja auch irgendwoher kommen musste; zur Not geliehen!), ist ihm herzlich egal. Doch Ihnen nützt das recht wenig.

2. Nicht alle Auszahlungen sind Aufwände!
Beispiel: Kreditrückzahlung: Wenn Sie einen Kredit zurückzahlen, müssen Sie die Annuität begleichen (Zins + Tilgung). In Ihrer Buchhaltung müssen Sie diese beiden Posten allerdings als zwei getrennte aufführen. Der Zins wird als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen (= mindert Ihren Gewinn und Ihre Steuern). Mit der Tilgung (Kapitalrückzahlung an die Bank) ist die ganze Sache etwas komplexer: Im eigentlichen Sinne ist dies nur (auch bilanztechnisch) eine Vermögensverschiebung. Sie wenden Aktiva (Kassa, Bank) dazu auf um Passiva (Fremdkapital) zurückzugeben. Hierdurch verringert sich die Bilanzsumme. Doch dieses Geld für die versteuerte Tilgung müssen Sie auch erst einmal haben!

Mein Tipp: Behalten Sie sich stets die Unterscheidung zwischen Aufwand und Auszahlung im Hinterkopf und arbeiten Sie möglichst mit einem Liquiditätsplan, damit Sie IMMER alle Auszahlungen (auch die, die kein Aufwand sind) kalkulieren können.

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