Die Idee ist verlockend: Ich versteuere meine Einkünfte, nachdem ich meine Schulden davon abgezogen habe. Ist das überhaupt möglich? Zum Teil, ja. Aber es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Privatpersonen und Unternehmern. [ad#squ-left]Für alle Nicht-Selbstständigen gilt (zumindest in Österreich), dass sie die Aufwendungen im Zusammenhang mit Immobilien als Sonderausgaben steuerlich geltend machen können. Wenn Sie [...]
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