Wer ein Girokonto oder auch eine Kreditkarte hat, trifft die Verfügungen nicht immer direkt. Manchmal erfolgen diese auch indirekt, wenn man etwa die Kreditkarte für Zahlungen im Internet benutzt und dazu die Daten der Karte bekannt gibt. Ebenso ist es nicht unüblich, Rechnungen per Bankeinzug zu bezahlen. Auch da werden Kontodaten bekannt gegeben. Dazu kommt noch, dass Kontodaten auch auf betrügerische Art und Weise in fremde Hände kommen können. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang das Skimming, bei dem mittels Kamera die Eingaben an Geldautomaten gefilmt werden, um daraus neben den Kontodaten auch die PIN zu ermitteln.
Deshalb ist es wichtig, jeden Kontoauszug grundsätzlich darauf hin zu prüfen, ob alle Buchungen auch richtig sind. Dazu sollten Sie sich immer alle von Ihnen veranlassten Buchungen, zu denen sich kein Beleg im Auszugordner findet, notieren. Dann ist eine vollständige Kontrolle aller Buchungen auf dem Girokonto- oder Kreditkartenkonto – Auszug möglich.
Was tun, wenn eine unberechtigte oder unbekannte Buchung auftaucht? Bei einer unbekannten Buchung kann man bei der Bank oder beim Kreditkartenherausgeber nachfragen. Die Antwort ist aber möglicherweise nicht kostenlos. Eventuell muss das Institut auch selbst noch bei der Stelle nachfragen, die die Buchung veranlasst hat. Das kann, insbesondere bei Auslandsbelegen, einige Zeit dauern.
Eine unberechtigte Abbuchung kann man innerhalb von sechs Wochen rückgängig machen lassen; doch sollte man dies immer sofort veranlassen, um Folgebuchungen auszuschließen. Dazu reicht die schriftliche, eventuell auch telefonische Mitteilung an die Bank. Doch auch dieser Vorgang ist nicht immer kostenlos. Ebenso kann man bei der Kartengesellschaft Einspruch gegen unberechtigte Buchungen einlegen.




Hier auf conserio.net finden Sie die besten seriösen Angebote, Tipps und Tricks für Ihr Geld, zusammengetragen von langjährigen Bankexperten.
Sie kommen aus Österreich?