Muss ich als Erbe Kredite zurückzahlen?

Vielleicht ist auch Ihnen schon einmal das traurige Schicksal zu teil geworden, dass es in Ihrem Angehörigenkreis einen Sterbefall gab. Noch bevor der erste Kummer verflogen ist, flattert schon eine Vielzahl von Papieren und Formularen in Ihren Briefkasten. Doch ein weiteres, oft unter Geschwistern zum großen Streit führendes Thema, insofern es kein Testament gibt, ist noch ungeklärt: „Die Erbschaft“. Eigentlich denkt man bei diesem Begriff direkt an Güter und Geld des Verstorbenen bekommen, doch was, wenn er auch Kredite aufgenommen hatte? Müssen Sie diese zurückzahlen oder wie ist das gesetzlich geregelt?

In dieser Fragestellung muss von vorneherein zwischen der Regelung in Deutschland und Österreich unterscheiden, weshalb ich beide Länder einer getrennten Behandlung unterziehe. Was sowohl hier als auch dort Anwendung findet: Wenn man volljähriger Erbe ist, dann erbt man das gesamte Vermögen des Verstorbenen und kann von nun an frei darüber verfügen, muss aber selbstverständlich auch für jegliche Schulden, die hinterlassen wurden, aufkommen. Es ist also nicht möglich alle Habseligkeiten zu übernehmen (z.B. Haus und Hof), die Kredite aber immer Nirvana versiegen zu lassen. Ein Schelm ist wer glaubt, dass Gläubiger sich damit zufrieden geben würden, plötzlich keine Zahlungen mehr zu erhalten, obwohl das vorfinanzierte Gut in den Besitz des Erben übergeht.

ÖSTERREICH:
Erst einmal vorweg: Absolut niemand ist berechtigt dazu, Ihnen das Erbe einfach so aufs Auge zu drücken. D.h. Sie müssen selbst in einer Erbantrittserklärung festlegen, dass Sie das Erbe auch wirklich antreten möchten. Dies kann bedingt oder unbedingt geschehen. Wenn sie das Erbe komplett ohne Sicherheiten, dafür aber mit geringen Kosten und schnell ihr eigenen nennen möchten, können Sie das unbedingte Verfahren wählen. Aber Vorsicht! Sie haften in diesem Fall für alle Schulden des Erbschaftsvermögens! Möchte ein Miterbe partout eventuell anfallende Schuldentilgungen nicht bestreiten, so bleibt alles an Ihnen hängen. Die Schätzung der Gesamtsumme des Erbes entfällt auch. Wenn Sie also nicht mit absoluter Sicherheit wissen, ob und wie hohe Schulden gegeben sind, sollten Sie die unbedingte Erbantrittserklärung unter allen Umstönden vermeiden! Denn wollen Sie im Zweifelsfall alleine für alle Kredite und sonstige Schulden in ungrenzter Höhe gerade stehen müssen?

Auf der sichereren Seite sind Sie mit einer bedingten Erbantrittserklärung: Hierbei ist zwar ein Sachverständiger bzw. Notar von Nöten, aber das lohnt sich meiner Meinung nach. Der Vorteil ist, dass die maximale Haftung auf die Erbquote und Vermögenshöhe limitiert ist. Zwar zieht dies andauernde und wesentlich kostspieligere Maßnahmen mit sich, aber so haben Sie alles schwarz auf weiß. Stellt sich letzten Endes heraus, dass vorhandene Schulden größer sind als das komplette Erbe, ist es möglich einfach komplett auf das Erbe zu verzichten. Somit gehen die potentiellen Erben zwar leer aus, müssen aber auch keine nicht von Ihnen produzierten Schulden abbezahlen. Im Folgenden wird das restliche Vermögen anteilig unter den Gläubigern aufgesplittet.

DEUTSCHLAND:
In Deutschland wird man mit dem Ableben des geliebten Familienangehörigen automatisch zum Erben. Schlägt man dies nicht innerhalb von 6 Wochen ohne Bedingung und vollständig aus, lässt sich daran nichts mehr rütteln. D.h. wenn man nicht genau weiß, ob derjenige Schulden hatte, so gilt es genau zu überlegen, ob man das Risiko eingeht oder eben nicht. D.h. innerhalb der 6 Wochen sollte man versuchen das Vermögen des Verstorbenen so genau wie möglich zu datieren. Droht eine Überschuldung, empfiehlt es sich die Erbschaft abzulehnen. Dieses Ausschlagen der Erbschaft muss aktiv von Ihnen aus geschehen! Es wird niemand kommen und Sie danach fragen.

Auf jeden Fall sollten Sie folgenden Ratschlag befolgen: Wenn sie alleine bei einer Frage, die Vermögenswert und mögliche Schulden des Toten angeht, nicht weiterwissen, wenden Sie sich besser an Ihren Rechtsanwalt, der Ihnen gerne seine professionelle Hilfe anbietet.

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