Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Schufa, ist nicht berechtigt, solche Daten über Privatpersonen zu speichern, die nicht der Wahrheit entsprechen. Gleichzeitig prüft das Unternehmen aber die Richtigkeit der von seinen Mitgliedern übermittelten Daten nicht. Daher ist es empfehlenswert, von Zeit zu Zeit eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen.
Die Selbstauskunft erhält man in jeder Filiale der Schufa, kann sie aber auch online beantragen. Obwohl die Schufa verpflichtet ist, jedem Menschen Einblick in die über ihn gespeicherten Daten zu ermöglichen, erhebt sie für die Selbstauskunft eine Gebühr von 7,80 €. Kostenlos ist lediglich eine direkte Daten-Einsichtnahme in der Schufa-Filiale.
Stellt sich heraus, dass die Daten in der Schufa-Auskunft nicht korrekt sind, dann kann dieses Problem schriftlich oder persönlich geklärt werden. Die Unrichtigkeit der gespeicherten Daten muss man gegenüber der Schufa anhand von Quittungen oder Löschungsbescheiden belegen. Gibt es solche Belege nicht, so besteht nur die Möglichkeit, das Unternehmen, das die unrichtigen Daten an die Schufa gemeldet hat, zu einer Korrektur gegenüber der Schufa zu veranlassen.




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