Man könnte den Kreditvertrag quasi als die „Geburtsurkunde“ eines Kredites bezeichnen. Ohne eine solche Übereinkunft zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer kann es zu keinem Kredit kommen. In ihm werden alle Rechte und Pflichten der beiden Parteien genauestens festgehalten. Ebenso umfasst jeder der beiden Verträge eine gleich lautende Willenserklärung, die unterschrieben werden muss.
Welche Informationen enthält ein Kreditvertrag im Wesentlichen?
Er umfasst gewisse vertragliche Rechte vor dem Vertragsabschluss. Z.B.: die Auskunftseinholung bzw. Bonitätsprüfung des Kreditnehmers. Zudem werden die genauen Summen und sonstigen Daten und Fakten des Kredites festgehalten (Kreditbetrag, Auszahlungszeitpunkt, Schuldner, Gläubiger, die Höhe der Zinsen und Art und Weise der Rückzahlung). Im gesondert gekennzeichneten Anhang finden sich die unzähligen Neben- und Standardbedingungen zu Datenschutz, Aufklärungspflichten, Ausschließlichkeit dieser Geschäftsverbindung…
Eigentlich ist es so, dass viele dieser Klauseln sich gar nicht immer zu 100% einhalten lassen, Verstöße aber bis zu einem gewissen Maße zugelassen werden (Nichtvorlage der Bilanz oder Angabe einer weiteren Bankverbindung). Sollte es irgendwann zu Streitigkeiten kommen, sollten Sie Ihren Kreditvertrag stets zur Hand haben, da er als ein sehr aussagekräftiges Beweismittel dient.




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