Bei der Wahl eines passenden Kredits fällt der erste Blick für gewöhnlich auf den Zinssatz. Er sagt aus, was der Kredit am Ende kosten wird. Aber die Zinsen allein sind nicht ausschlaggebend für die Qualität eines Kredits. Grundsätzlich ist bei der Betrachtung der Kreditkonditionen zwischen dem Nominalzinssatz und dem Effektivzinssatz zu unterscheiden. Banken sind verpflichtet, in einem individuellen Angebot den Effektivzinssatz anzugeben, in der Werbung findet sich aber trotzdem immer wieder der Nominalzins.
Der Nominalzinssatz ist der reine Zins, der auf den Kredit berechnet wird. Er enthält keine weiteren Kosten und ist daher immer niedriger, als ein effektiver Zinssatz. Dieser enthält neben dem nominalen Zins auch die Gebühren und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung anfallen. Beim Vergleich von Kreditangeboten sollten daher nur die Effektivzinssätze miteinander verglichen werden.
Neben dem Effektivzinssatz gibt es weitere Kriterien, aufgrund derer sich ein auf den ersten Blick günstiger Kredit sehr ungünstig zeigen kann. Manche Banken erwarten zum Beispiel bei einer Kreditgewährung den Abschluss einer Restschuldversicherung, obwohl sie ihre Kreditentscheidung nicht davon abhängig machen dürfen. Diese Versicherung erhöht den Kreditbetrag und damit die Kreditkosten je nach Höhe des Kredits unter Umständen um mehrere tausend Euro.



