Im Ratenkreditbereich wird zunehmend auch mit “kostenlosen Sondertilgungen” geworben. Doch sollte man sich davon nicht täuschen lassen. Banken sind auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen und selten so menschenfreundlich, dass sie ein Angebot ohne Hintergedanken machen.
Zunächst gilt zwar, dass man grundsätzlich den Kredit mit der kürzeren Laufzeit wählen sollte. Vermutlich hat er auch die niedrigsten Kreditkosten (beim Vergleich nicht nur Zinsen, sondern auch Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren sowie Versicherungsprämien berücksichtigen!). Dann kommt man meist nicht dazu, über Sondertilgungen nachzudenken. Wer aber damit rechnet, zu Geld zu kommen und Sondertilgungen leisten zu können, sollte dies bereits beim Abschluss des Kreditvertrages berücksichtigen.
Sondertilgungen sind nämlich nur dann sinnvoll, wenn man damit auch die Kreditzinsen senken kann. Das muss in den Vertragsbedingungen zum Ausdruck kommen. So ist es die Regel, dass sich durch Sondertilgungen die Bearbeitungsgebühren nicht ändern. Daher gilt, Kreditvarianten ohne Bearbeitungsgebühren zu wählen. Der nächste Punkt gilt der Zinsberechnung. Wenn sich im Extremfall an der Summe der zu zahlenden Zinsen nichts ändert, zahlt man den Kredit zur Freude der Bank vorzeitig zurück, und die Bank vereinnahmt trotzdem ihren gesamten Ertrag. Das darf nicht sein. Falls die Bedingungen nicht eindeutig sind, sollte man daher vor der Sondertilgung erst Rücksprache mit der Bank nehmen und den Fall klären. Ein Beispiel: wenn man einen Kredit von 5.000 Euro aufgenommen hat, insgesamt 5.800 Euro zurückzahlen muss und davon über die Raten bereits 2.000 Euro zurückgezahlt hat, bleiben 3.800 Euro übrig. Nach einer Sondertilgung von 3.000 Euro dürfen deshalb nur deutlich weniger als 800 Euro übrig bleiben, sonst lohnt sich die Sondertilgung nicht.




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