Wer sich um einen Kredit bemüht, wird nur in den seltensten Fällen um die Stellung einer Sicherheit herumkommen. Eine der bei Banken für kleine Kredite gerne genommene Sicherheit ist die Lohn- oder Gehaltsabtretung. Meist ist diese automatisch in den Kreditvertrag integriert. Sie besagt, dass Lohn und Gehalt zur Sicherheit an die Bank abgetreten werden. Die Bank darf diese Abtretung aber erst dann gegenüber dem Arbeitgeber offen legen, wenn bei der Ratenzahlung für den Kredit ein Rückstand von in der Regel zwei Raten entstanden ist. Näheres steht im “Kleingedruckten” des Kreditvertrags.
Eine solche Offenlegung kann Nachteile für das Arbeitsverhältnis haben. Zwar darf der Arbeitgeber dies nicht als Anlass zu einer Kündigung nehmen, doch ist das Vertrauensverhältnis doch ziemlich gestört. Eine Ausnahme kann allerdings gelten, wenn man beispielsweise als Kassierer tätig ist. Dann kann das Vertrauensverhältnis so stark gestört sein, dass eine Kündigung gerechtfertigt sein könnte.
Natürlich darf man eine solche Abtretung nur einmal unterschreiben. Zwar würde die erste Abtretung der zweiten vorgehen, doch könnte man bei mehreren Abtretungen schon eine betrügerische Krediterschleichung vermuten, insbesondere wenn die Kreditraten aus dem pfändbaren Einkommen nicht gedeckt werden können. Wer also einen weiteren Kredit braucht, sollte sich um eine andere Kreditsicherheit bemühen.
Wichtig ist auch, nach einer Tilgung des Kredits die Abtretung zurückzufordern. Nach dem “Kleingedruckten” gilt sie nämlich meist auch für künftige Verpflichtungen gegenüber der Bank. Durch die Rückforderung hat man es aber selbst in der Hand, wem man diese Sicherheit anbieten will, und kann sie dann auch wieder anderweitig einsetzen.




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