Da ich nun schon mehrmals die gleiche Leserfrage gestellt bekommen habe, möchte ich Ihnen nun den heutigen Artikel der Beantwortung dieser Frage widmen.
Es geht um die Frage:
“Darf ich meine Kontonummer am Telefon durchgeben, wenn ich danach gefragt werde?”
Im Prinzip ist daran nichts Verwerfliches oder Bedenkliches zu finden, doch Sie sollten sich stets dessen bewusst sein an wen und warum Sie Ihre Kontonummer da gerade weitergeben. Denken Sie mal an Firmen: Auf jeder Rechnung und auch auf so gut wie allen Unternehmens-Internetseiten finden Sie die Kontoverbindung der jeweiligen Firma. Die Kontonummer an sich muss also kein gehütetes Geheimnis bleiben. Genau so brauchen Sie keine Angst davor haben, dass andere Privatpersonen oder Firmen Ihre Kontonummer kennen. Das ist völlig normal, wenn Sie aktiv am Leben teilnehmen möchten.
Sollten Sie feststellen, dass jemand unrechtmäßig versucht von Ihnen Geld abzubuchen, müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und diese Buchung rückgängig machen. Allein deshalb sollten Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge einsehen und überprüfen und gegebenenfalls Nachforschungen anstellen, ob Sie alle Veränderungen Ihres Kontos einem bestimmten Einkauf zuweisen können. Immerhin haben Sie 42 Tage dafür Zeit eine Rückbuchung durchführen zu lassen.
Wenn Sie aber bei Ihrem Gegenüber am anderen Ende der Leitung kein gutes Gefühl haben, dann seien Sie sich dessen bewusst, dass Sie niemand dazu zwingen kann Ihre Kontoverbindung mitzuteilen! An dieser Stelle möchte ich noch einmal gesondert die üblichen Verdächtigen wie Lotto-Tippgemeinschaften, Zeitschriftenanbieter und sonstige dubiose Geschäftsmaschen erwähnen. Sagen Sie einfach bestimmt „Nein!“ und legen einfach sofort auf. Selbst die Exekutive benötigt im Ernstfall erst einen gesonderten richterlichen Beschluss, um die Herausgabe Ihrer Kontodaten erzwingen zu dürfen.
Viel mehr Vorsicht geboten ist, wenn es um Kreditkartendaten geht! So würde ich persönlich niemals einem fremden Menschen am Telefon meine Kreditkartenummer, deren Gültigkeitsdatum und Geheimzahl anvertrauen. Damit können Gangster viel leichter ihr Unheil treiben als mit Bankdaten. Ein weiteres Problem ist, dass Sie erst auf Ihrer nächsten Kreditkartenabrechnung sehen können, was mit Ihrer Kreditkarte alles gekauft wurde. Hier kommt es, wenn es darum geht, ob Sie zu Unrecht abgebuchtes Geld zurückbekommen, einzig und allein auf die Kulanz von Master Card, Dinners Club & Co an! Angenommen es gut um einen großen, weltbekannten Online-Händler, dann ist nichts dagegen einzuwenden, dass Sie Ihre Kreditkarte dort (über eine sichere, verschlüsselte Browser-Verbindung!) hinterlegen, doch am Telefon muss noch lange nicht derjenige dran sein, als der sich Ihr Anrufer ausgibt!




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