Wer sich mit Kapitalanlagen beschäftigt, sollte den Blick auch auf staatlich geförderte Anlagen lenken. Vor allem junge Leute, deren Verdienst noch nicht so hoch ist, können davon profitieren, weil sie mit dem Verdienst noch unter den jeweils geltenden Einkommensgrenzen liegen.
Eine dieser staatlich geförderten Anlagen sind die vermögenswirksamen Leistungen. Damit will der Staat Vermögen in Arbeitnehmerhand fördern. Noch günstiger ist es natürlich, wenn man die Sparrate gar nicht selbst aufbringen muss, sondern sie vom Arbeitgeber als tarifliche oder freiwillige Leistung zusätzlich zu Lohn und Gehalt kassieren kann. Immer ist aber die Anlage auf einem entsprechenden Konto erforderlich. Wer von seinem Arbeitgeber keine solche Leistung erhält, kann diesen trotzdem bitten, sie einmal im Jahr oder monatlich vom Gehalt abzuziehen und auf ein spezielles Konto zu überweisen, damit er in den Genuss der staatlichen Zulage kommen kann.
Gefördert werden Bausparverträge und Investmentfonds. Weniger bekannt ist, dass man auch ein Darlehen für eine selbst genutzte Immobilie damit tilgen kann. Die Anlage in Lebensversicherungen und Banksparplänen ist ebenfalls möglich, doch erhält man hier keine staatliche Zulage.
Zu empfehlen ist, auch wenn derzeit keine Bauabsicht besteht, die Anlage auf einem Bausparvertrag. Hier hat man eine sichere und nicht, wie bei Investmentfonds, von Kursschwankungen beeinflusste Rendite, die von keiner anderen Anlage erreicht wird. Natürlich kann die Rendite beim Investmentfonds auch höher sein; sicher ist das allerdings nicht. Mit einem Bausparvertrag muss man nicht unbedingt bauen oder eine Immobilie kaufen. Man kann damit auch renovieren oder nach Ablauf der Festlegungsfrist frei über das Guthaben verfügen, das zudem auch attraktiv verzinst wird.




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