Der absolute Albtraum eines jeden Unternehmers: Auftrag abgeschlossen, Rechnung versendet – plötzlich wird der Kunde insolvent. Sollte jetzt noch eine große Abhängigkeit zu speziell diesem Kunden bestehen, so kann es im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie – ohne die Bezahlung dieser Rechnung – auch Konkurs anmelden müssen. Was haben Sie also zu tun, um wenigstens die bestmögliche Aussicht auf Bezahlung der ausstehenden Forderung zu erhalten?
Melden Sie Ihre Forderung so schnell wie möglich bei dem Landes- bzw. Handelsgericht, Gläubigerschutzverbänden wie KSV, AKV und Creditreform oder dem vom Konkursgericht bestellten Masseverwalter an! Dazu gibt es eine bestimmte gesetzliche Frist, die man für Österreich geltend bei der Insolvenzdatei einsehen kann.
Es gibt auch die Möglichkeit diese Forderung sofort online an Ihrem eigenen PC auszufüllen und anschließend auszudrucken und per Post zu versenden. So wird eine schnellstmögliche Abwicklung gewährleistet.
Dennoch stehen Ihre Chancen jemals etwas zu erhalten nicht gerade hoch. Bei einem Konkurs funktioniert die Auszahlung des verbliebenen (meist sehr geringen)Vermögens dessen, der Konkurs angemeldet hat, nach diesem Prinzip: Sollte es überhaupt für die Konkurseröffnung langen, werden danach erst einmal Gerichtskosten und Verwaltungskosten abgedeckt, erst danach erhalte die Gläubiger anteilig einen Teil des restlichen Geldes, was meistens nicht mehr so viel ist.
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