Obwohl die deutschen Banken sich im Jahr 1996 einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Einrichtung von Girokonten für alle Personen unterzogen, ist es immer noch für viele Menschen schwer, ein Girokonto einzurichten, selbst dann, wenn es nur auf Guthabenbasis geführt werden soll. Da aber der Alltag ohne ein Girokonto heutzutage fast undenkbar ist, müssen auch Empfänger von Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe und ALG II eine Möglichkeit zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben.
Alle deutschen Filialbanken fragen vor einer Kontoeröffnung die Schufa-Daten ab. Es besteht somit keine Chance, bei einer niedergelassenen Bank ein Girokonto einzurichten, wenn die Schufa-Auskunft gewisse Negativeinträge enthält, die eine Kontoführung für die Bank unzumutbar erscheinen lassen.
Dennoch gibt es inzwischen einen Anbieter, der sich an die Jedermann-Regelung hält und bereit ist, ein Girokonto einzurichten, ohne zuvor eine Schufa-Anfrage durchzuführen. Dieses Girokonto auf Guthabenbasis kann nicht überzogen werden, bietet aber ansonsten alle Vorteile eines herkömmlichen Girokontos. Sogar EC- und Kreditkarten werden für dieses Konto auf Guthabenbasis ausgestellt. Nähere Informationen und die Möglichkeit, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu beantragen, finden sich hier.




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