Inkasso, Gerichtsvollzieher, Inkassobüros und Co. – Ihre Rechte im Fall der Fälle

Vertreter von Inkassobüros sind oftmals nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, Geld von säumigen Schuldnern einzutreiben. Spätestens, wenn sie mit bedrohlichen Gebärden vor der Tür stehen, fragen Sie sich, was sie überhaupt dürfen, und wie Sie sich gegen Übergriffe wehren können.

[ad#squ-right]Denn wenn Sie auch offene Rechnungen haben oder mit Zahlungen im Rückstand sind, Ihre Grundrechte müssen gewahrt bleiben. Bei Geldeintreibern ist das Mittel der Taschenpfändung sehr beliebt. Das bedeutet, dass Sie insbesondere Ihren Geldbeutel leeren sollen, und man nimmt Ihnen den Inhalt einfach weg. Das passiert übrigens auch oft mit anderen offenkundigen Vermögensgegenständen. Aber: Dazu sind ausschließlich Gerichtsollzieher berechtigt, und das auch nur, wenn eine Zwangsvollstreckung (gerichtlich!) angeordnet ist.

Neben diesen offenkundigen Rechtsbrüchen wird verschiedentlich auch der psychologische Druck eingesetzt. Der Schuldner soll mit unzähligen Briefen, Telefonaten und auch Besuchen in die Knie gezwungen werden. Was bei verwirrten Verehrern unter dem begriff des Stalking mittlerweile zumindest in Deutschland geahndet wird, ist in diesem Zusammenhang noch nicht strafbar. Mit den psychischen Belastungen durch Inkassobüros müssen Sie alleine fertig werden.

Für die offizielle und juristisch abgesicherte Zwangsvollstreckung gibt es strenge Richtlinien. Der Gläubiger muss im Besitz eines vollstreckbaren Titels sein. Dabei handelt es sich um eine Urkunde, die von einem Gericht ausgestellt wird, meist in Form eines Vollstreckungsbescheids, aber auch nach einem Urteil oder einem Vergleich.

[ad#squ-left]Solange Ihr Gläubiger oder dessen Vertreter Ihnen einen solchen Bescheid nicht vorlegen kann, sind Sie auch nicht verpflichtet, Ihre Grundrechte dadurch beschneiden zu lassen, dass Sie eine Wohnungsdurchsuchung oder eine Taschenpfändung über sich ergehen lassen. Von nicht autorisierten Personen sowieso nicht.

Wir raten Ihnen ganz dringend: Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen! Wenn Sie tatsächlich eine Rate oder eine Rechnung nicht bezahlen können, sollten Sie dazu stehen und ganz offen mit dem Gläubiger darüber sprechen. Denn sobald Sie die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, riskieren Sie harte Maßnahmen gegen sich selbst, von den rasant ansteigenden zusätzlichen Kosten ganz zu schweigen. Also: Legen Sie die Karten auf den Tisch, und treffen Sie Zahlungsvereinbarungen, die Sie tatsächlich auch einhalten können (und werden)!

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