Der Begriff der Privatbank ist nicht eindeutig. Im weiteren Sinne ist jede Bank mit privaten Eigentümern eine Privatbank. Im engeren Sinne bezeichnet man als Privatbank aber nur ein Institut, bei der die Eigentümer auch mit ihrem privaten Vermögen haften. Im Laufe der Zeit hat die Zahl solcher Privatbanken immer mehr abgenommen. Dies beruht darauf, dass einerseits ein sehr hohes Vermögen erforderlich wäre, um den Haftungsrisiken beispielsweise bei Großkrediten Rechnung tragen zu können. Andererseits ist auch die Risikobereitschaft von Privatpersonen zurückgegangen.
Eine Privatbank ist schon etwas Besonderes, die meist einen ihrer Schwerpunkte in der Vermögensberatung für ihre Kunden sieht. Da herrscht dann ein besonderes Vertrauensverhältnis. Meist haben Privatbanken auch ein räumlich begrenztes Einzugsgebiet. Sie wickeln zwar für ihre Kunden alle üblichen Bankleistungen ab und wissen im Extremfalle auch, wie ein aus dem Rahmen fallendes Geschäft abgewickelt werden kann. Doch ist dies in der Regel auch etwas teurer, und Otto Normalverbraucher ist bei anderen Instituten besser aufgehoben.
Wer allerdings spezielle Interessen hat, die sich mit denen des Privatbankiers decken, findet dort eine persönliche Beratung, die nicht durch enge interne Vorschriften eingeengt wird. Die Privatbank unterliegt zwar ebenso der staatlichen Aufsicht und auch der Einlagensicherung, sonst würde sie keine Genehmigung für ihr Geschäft erhalten. Doch ist sie in der Abwicklung ihrer Geschäfte freier und kann sich die Kunden aussuchen. Wer sich für eine solche Bank interessiert, sollte allerdings einen Blick in die Eigentümerstruktur der Bank werfen. Eventuell ist es ja gar keine Privatbank mehr, und sie ist schon längst unter die “Haube” eines größeren Bankinstituts geschlüpft.




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