Die Volksbanken und Raiffeisenbanken bilden in Deutschland einen eigenen Bankensektor. Kennzeichnend für ihn ist die Genossenschaft als Unternehmensform. Die Genossen (Mitglieder) sind die Eigentümer der Banken. Sie können einen oder mehrere Genossenschaftsanteile zeichnen, die auch recht gut verzinst werden. Sie haften allerdings je nach Satzung nicht nur mit diesem Anteil, sondern mit der eventuell höheren Haftsumme. Doch dürfte diese Haftung kaum einmal in Anspruch genommen werden, weil zuvor die Sicherungseinrichtung der Volksbanken und Raiffeisenbanken zum Zuge kommt.
Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 – 1888) “erfand” die Genossenschaft zur Unterstützung bedürftiger Landwirte. Unter dem Leitspruch “Einer für alle, alle für einen” wurden nicht nur gemeinschaftliche Einkaufs- und Vermarktungsgenossenschaften gegründet, sondern auch örtliche Spar- und Darlehenskassen zur Unterstützung der Mitglieder. Die Volksbanken entwickelten sich aus den Spar- und Konsumvereinen, die auf Hermann Schulze-Delitzsch (1808 – 1883) zurückgehen. Beide schlossen sich ab der Mitte des 20. Jahrhunnderts zusammen. Heute sind es moderne Bankinstitute, die mit der örtlichen Kleinbank, die im Wohnzimmer eines Mitglieds logierte, nur noch wenig gemeinsam haben.
Neben den Volks- und Raiffeisenbanken gehören auch die Sparda-Banken und einige Spezialbanken zu diesem Verbund. Spitzenverband ist der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem über 1.200 Banken angeschlossen sind und mit zahlreichen Filialen auch in kleineren Orten präsent sind.
Die Satzungen sind inzwischen so angepasst, dass für Bankgeschäfte nicht mehr die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen erforderlich ist. Obwohl sich viele kleinere Banken inzwischen zusammengeschlossen haben, gelten die Volks- und Raiffeisenbanken weiterhin als Bank mit einem direkten Kundenbezug, die sich dem Wohl ihrer Mitglieder verschrieben hat.




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