Jeder braucht ein Girokonto. Beim Single kein Problem, aber bei einem verheirateten Ehepaar? Reicht da nicht ein Konto für beide Partner? Da gibt es zwei Möglichkeiten. Bei einem echten “Gemeinschaftskonto” wird das Konto gemeinsam eröffnet. Beide sind Kontoinhaber, und sie können je nach Festlegung nur gemeinsam (das ist unpraktikabel) oder jeder allein verfügen. Dies ist von Vorteil. Wenn einer der Partner zu Verfügungen nicht in der Lage ist, kann der zweite immer noch zugreifen.
Es kann aber auch ein Partner das Konto eröffnen und dem anderen Einzelvollmacht für Verfügungen einräumen. Der Unterschied zeigt sich allerdings, wenn der Kontoinhaber die Verfügungsberechtigung löschen lässt oder stirbt. Dann steht der Partner plötzlich ohne Konto (und Geld) da. Für diesen Fall sollte daher Vorsorge getroffen werden.
Zwei getrennte Konten können dann erforderlich sein, wenn der eine Partner beim anderen beschäftigt ist. Dann sollte er, um steuerliche Schwierigkeiten zu vermeiden, ein eigenes Konto für die Gehaltsüberweisung besitzen. Da muss dann mehr disponiert werden, damit nicht auf dem einen Konto zinslos ein Guthaben gehalten wird, während auf dem anderen Sollzinsen für den Dispokredit anfallen. Getrennte Konten sind auch dann zu empfehlen, wenn ein Partner den Zugriff von Gläubigern befürchten muss.
Auch einem Kind sollte man möglichst früh ein eigenes Konto gönnen. Zwar sollte man es überwachen, um ihm den richtigen Umgang mit Geld beizubringen. Solche Konten sind meist kostenlos, werden aber je nach Bank ab unterschiedlichem Alter angeboten. Das Kind kann selbständig im Rahmen des Guthabens verfügen und sich beispielsweise das Taschengeld am Bankautomaten besorgen.




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