Erschließungskosten: was ganz genau schließt das ein? Es handelt sich dabei um den Anschluss an Frischwasser und Kanal, die örtliche Stromversorgung, das Straßennetz und evtl. auch die Energieversorgung (Gas bzw. Fernwärme). Damit wird das momentan noch als reines Bauland geltende Objekt zu einem vollwertig erschlossenen Gründstück. Und der, dem das Gründstück gehört, muss zahlen und sollte – vor allem in Neubaugebieten – nicht unterschützen, was das an Kosten verursacht.
Bei den Erschließungskosten handelt es sich um eine Kommunalabgabe, die an die örtliche Gemeinde/Stadtverwaltung zu entrichten ist. Dabei trägt in deutschen Landen die Gemeinde immerhin mindestens 10% dieser Kosten.
Sollten Sie also planen in Zukunft ein Neubauprojekt zu starten, vergessen Sie auf keinen Fall die Erschließungskosten! Viele Bankberater vergessen diesen Posten, genau so wie Rechtgeschäftsgebühren bzw. Beratungskosten für den Notar und andere Berater, gerne mal. Hier sind Sie selbst gefragt ihn daran zu erinnern.




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