Die Schufa speichert viele Daten über Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in irgendeiner Form mit Banken oder Mobilfunkanbietern zu tun haben oder einfach nur über ein Kundenkonto bei einem Waren- oder Versandhaus verfügen. Dazu ist es nicht einmal erforderlich, dass jemals ein Kredit aufgenommen wurde, sondern die Einrichtung eines Girokontos reicht vollkommen aus, um bei der Schufa gespeichert zu sein.
Neben den Daten über vorhandene Konten und Kredite speichert die Schufa auch gerichtliche Mahnverfahren mit allen dazu gehörenden Mahnstufen vom Mahnbescheid bis zur Eidesstattlichen Versicherung oder dem Erlass eines Haftbefehls als Zwangsmaßnahme zur Erreichung dieser Erklärung. Wessen Name bei der Schufa mit derartigen Eintragungen versehen ist, der gilt als nicht kreditwürdig und erhält in Deutschland weder einen Kredit, noch einen Mobilfunkvertrag und kein Versandhaus wird ihn auf Rechnung beliefern.
Aber Daten, die bei der Schufa gespeichert sind, bleiben dort nicht für alle Zeiten erhalten. Sie müssen regelmäßig, meist nach einer Frist von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem ein Kredit zurück gezahlt oder eine Eintragung vorgenommen wurde, gelöscht werden. Die besonders schädliche Eintragung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wird auf Antrag sofort gelöscht, wenn dieses erledigt ist. Dazu muss eine Löschungserklärung des Amtsgerichts bei der Schufa vorgelegt werden. Weitere Informationen über das Löschungsverfahren erteilt die Schufa auf ihrer Homepage.



