Die Idee ist verlockend: Ich versteuere meine Einkünfte, nachdem ich meine Schulden davon abgezogen habe. Ist das überhaupt möglich? Zum Teil, ja. Aber es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Privatpersonen und Unternehmern.
[ad#squ-left]Für alle Nicht-Selbstständigen gilt (zumindest in Österreich), dass sie die Aufwendungen im Zusammenhang mit Immobilien als Sonderausgaben steuerlich geltend machen können. Wenn Sie also den Kauf eines Haus, einer Wohnung oder eines Grundstücks mit Fremdmitteln finanziert oder solche für die Sanierung des Gebäudes verwendet haben, können Sie die monatlichen Raten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Leider gibt es bei den Sonderausgaben jedoch Höchstgrenzen, die sich nach Ihrem Gesamteinkommen richten. Daher werden Sie kaum Steuern einsparen können.
[ad#squ-right]Unternehmer sind weitaus besser gestellt. Hier fließen (betriebliche) Schulden in die Gewinn- und Verlustrechnung ein und schmälern dadurch den zu versteuernden Gewinn. Leider sind aber auch hier der Berücksichtigung von Schulden gegenüber der Bank Grenzen gesetzt. Denn lediglich die Zinsen und die Spesen im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme können steuerlich geltend gemacht werden, nicht jedoch die Tilgung selbst. Aber allein diese Möglichkeit lässt auch liquide Unternehmer über eine Kreditaufnahme bei bevorstehenden Investitionen nachdenken. Sie sollten sich unbedingt von Ihren Steuerbrater informieren lassen, welche Art der Finanzierung in Ihrem speziellen Fall die günstigste ist.




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