Vor einer beabsichtigten Kreditbeantragung ist es sinnvoll, bei der Schufa anzufragen, welche Daten dort über die eigene Person gespeichert sind, denn die Ablehnung eines Kreditantrags aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft, die vielleicht nur auf einer falschen Eintragung basiert, wirkt sich auf weitere Anfragen und den Score-Wert, den die Schufa ermittelt, negativ aus.
Eine Selbstauskunft bei der Schufa erhält man auf schriftlichen Antrag, bei einem persönlichen Besuch in der Geschäftsstelle oder online. In dieser gebührenpflichtigen Selbstauskunft sind alle Daten über vorhandene Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Mobilfunkverträge und Warenhaus-Kundenkonten aufgeführt. Auch negative Eintragungen, wie Kreditkündigungen oder Ablehnungen von Mobilfunkverträgen, rechtskräftige Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und Insolvenzanträge sind in der Selbstauskunft erhalten. Darüber hinaus gibt die Schufa den ermittelten Score-Wert an.
Die Kosten für jede Selbstauskunft, die bei Ehepartnern für jede Person einzeln beantragt werden muss, betragen 7,50 €. Für Online-Abfragen bietet die Schufa eine Art Flatrate zum einmaligen Preis von 15,60 € an. Eine bloße Einsichtnahme in die gespeicherten Daten in einer der Schufa-Geschäftsstellen hingegen ist kostenlos. Besonders einfach und bequem ist die Online-Beantragung der Selbstauskunft.




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