Alle Immobilien sind im Grundbuch aufgelistet. Wie aber kann ich Kenntnis von den relevanten Daten erhalten?
Das Grundbuchamt befindet sich im Amtsgericht, das für die jeweilige Immobilie zuständig ist. Wenn Sie dorthin gehen, dürfen Sie die für Sie interessanten Seiten ansehen. Gegen eine Gebühr bekommen Sie auch einen Ausdruck davon. Zwar ist der Weg zum Gericht oftmals weit, aber durchaus lohnenswert, denn vor Ort können Sie auch alle vorhandenen Urkunden durchblättern, so etwa frühere Kaufverträge.
Das ist besonders interessant für Sie, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten; denn Sie erfahren auf diese Weise den exakten Preis, den der vorherige Eigentümer bezahlt hat. In Österreich werden derzeit die Urkunden elektronisch erfasst; das macht die Sache noch einfacher.
Das Internet ist indessen auch an den Gerichten nicht spurlos vorübergegangen. Die Grundbucheinträge kann man inzwischen auch online einsehen. Das geht jedoch nur mit Hilfe eines staatlich autorisierten Informationsdienstleisters, der verständlicherweise zu bezahlen ist.
Auch ein Notar ist dazu ernächtigt, wird Ihnen allerdings ebenfalls eine Rechnung ausstellen. Wenn Sie also keine allzu tiefgerifende Einsicht ins Grundbuch nehmen möchten, sollen Sie persönlich zum Gericht gehen.




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