Wurden Sie schon einmal von einem Bekannten, Verwandten, Geschwistern oder gar Ihrem Partner darum gebeten als Bürge einzutreten? Dann wissen Sie sicher um die schwierige Situation: Einerseits will man dem vertrauten Menschen gerne helfen, andererseits möchte man nicht immer gerne im Zweifelsfall die Hand für denjenigen ins Feuer legen.
• Der Ratschlag: Unterschreiben Sie eine Bürgschaft nur, wenn es moralisch/ethisch/faktisch nicht anders geht! Handeln Sie dabei nicht lediglich aus „edlen Motiven“. Sollte derjenige nämlich seine Schuld später doch einmal nicht bezahlen können, sind Sie plötzlich der der arm dran ist. Und wer wird Ihnen dann helfen?
• Das Sprichwort: „Bei Geld hört die Freundschaft auf.“ Handelt es sich wirklich um eine so tolle Freundschaft, wenn Ihnen angedroht wir, dass sie nur bestehen bleiben kann, wenn Sie ihrem Gegenüber den „kleinen Gefallen“ einer Bürgschaft tun?
• Das Zitat: „Den Bürgen soll man würgen“ – heißt so viel wie: Sollte es wirklich hart auf hart kommen, werden sämtliche Forderung an Sie übergehen. Und hier wird Sie niemand mit Samthandschuhen anfassen, weil Sie ja der Bürge mit „edlem Motive“ sind! Anders interpretiert könnte man auch sagen: Jeder der für jemand anderen als Bürge einsteht gehört gewürgt.
Es gibt jedoch eine andere Art von Bürgschaft (die Bürgschaftsübernahme), die in manchen Fällen sogar zwangsweise nötig ist. Hier sollte man ganz klar mit jener unterscheiden, die man „nur“ aus Freundschaft oder edlen Motiven auf sich nimmt. Dennoch sollten Sie den Haftungsbetrag, den Sie übernehmen, auf ein gewisses Maximum beschränken, dass Sie im Fall der Fälle auch wirklich bezahlen könnten.




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