Sie haben sicher schon einmal bei Angeboten oder auf Ihren Kontoauszügen den Ausdruck der b. a. w. -Kondition gesehen. Das bedeutet grob gesagt, dass der Bestandteil des Vertrages, um den es gerade geht, (beispielsweise Zinsen) nicht für die komplette Laufzeit einheitlich festgelegt sind, sondern nur „bis auf weiteres“ gültig sind.
Es ist der Bank also gestattet Zinsanpassungen sowohl nach unten als auch noch oben durchzuführen, ohne eine Zustimmung von Ihnen einzufordern. Wie oft und wann dies geschieht liegt einzig und allein im Ermessen der jeweiligen Bank. Oft findet man solche b.a.w.-Konditionen bei variablen Zinsen, z. B. bei einem Dispo-Kredit oder dem Girokonto-Überziehungsrahmen.
Auf Plakaten bzw. Aushängen in Ihrer Hausbank wird immer auf die standardmäßigen Konditionen hingedeutet, die logischerweise um einiges schlechter sind als verhandelte Zinssätze oder Gebühren. Möchten Sie etwas mit b.a.w.-Konditionen abschließen, dann sei Vorsicht geboten: Verhandeln Sie hier zu wenig, so wird die Bank darauf drängen, dass Ihre Zinsen sich sehr schnell den schlechteren Standardkonditionen anpassen werden.
Vermeiden Sie am Besten b.a.w.-Konditionen sofort von vorneherein und verlagen stattdessen nach einer Bindung des Zinssatzes an Indikatoren wie Euribor oder Libor.
Wenn Sie schon vor einiger Zeit einen Kredit mit variablen bzw. b.a.w.-Konditionen abgeschlossen haben, so suchen Sie immer wieder das Gespräch mit Ihrer Hausbank und verlangen stets nach den bestmöglichen Konditionen. Früher oder später wird Ihrer Bank das zu aufwändig werden, und Sie wird Ihnen von ganz alleine festgelegte oder gebundene Konditionen anbieten.




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