Für Baufinanzierungen dient in fast allen Fällen das Grundstück mit dem Gebäude als Sicherheit für den Kredit. Diese Sicherheit wird im Grundbuch eingetragen. Da gibt es zwei Arten: die Hypothek oder die Grundschuld. Der Unterschied: die Hypothek ist – im Gegensatz zur Grundschuld – an den Kredit gebunden. Ist der Kredit getilgt, ist auch die Hypothek erledigt. Bei der Grundschuld ist das nicht der Fall. Sie bleibt unabhängig davon bestehen, ob und wie viel man vom Kredit zurückgezahlt hat. Natürlich kann eine Bank nach der Tilgung des Kredits auch bei einer Grundschuld keine weiteren Zahlungen verlangen, sondern muss diese auf Verlangen freigeben.
Meist hat man ohnehin keine Wahl, weil die Kreditgeber auf der Eintragung einer Grundschuld bestehen. In der Praxis muss man dann darauf achten, ob diese Grundschuld dann auch andere Verbindlichkeiten gegenüber der Bank sichert. Meist ist dies über das Kleingedruckte der Fall. Deshalb sollte man sich, wenn man die Kredite zurückgezahlt hat, dies von der Bank bestätigen und sich gleichzeitig die Grundschuld freigeben lassen.
Einerseits ist das zwar ein Nachteil, wenn die Grundschuld auch andere Kredite absichert. Andererseits kann dies aber auch ein Vorteil sein. Wenn man später, sei es für eine größere Reparatur am Haus oder auch für anderes wie den Kauf eines Autos, wieder Kredit braucht, ist dies ganz einfach, weil ja die Grundschuld als Sicherheit besteht. Man muss also nichts neu eintragen lassen, was mit Gebühren und Notarkosten verbunden wäre.
Übrigens: beim Verkauf von Grundstück oder Haus braucht eine Grundschuld nicht gelöscht zu werden.




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