Wer sich mit Baufinanzierungen beschäftigt, wird zunächst den Effektivzins vergleichen. Meist wird ein Baukredit nicht zu 100 % ausgezahlt, sondern ein Disagio einbehalten. Dem entspricht bei einem normalen Darlehen die manchmal verlangte Darlehensgebühr.
Beim Disagio gibt es Feinheiten, die im einen oder anderen Fall durchaus interessant sind. Um das Darlehen auszuwählen, vergleichen Sie den Effektivzins. Auch wenn ein Disagio verlangt wird, das ja sofort fällig ist, muss man dies in der Regel nicht zahlen, sondern kann es finanzieren. Die Kreditsumme ist dann eben entsprechend höher. Bei einem Disagio von 10 %, 4 % oder einer Auszahlung des Darlehens zu 100 % – beim Effektivzins muss es da keinen Unterschied geben.
Betrachtet man bei einer gegebenen Kreditsumme das Disagio, dann hätte die Bank gerne das größere Disagio. Eventuell kann man damit eine höhere Finanzierung als die üblichen 60 % erreichen. Für den Häuslebauer kann das ebenfalls interessant sein, wenn er das Disagio steuerlich geltend machen kann. Doch gilt es da, Besonderheiten zu berücksichtigen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Das Disagio muss vor einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden, und es darf auch das Übliche nicht übersteigen, sonst muss es steuerlich auf die Laufzeit des Kredits verteilt werden und ist bei Selbstnutzung des Hauses dann nicht absetzbar.
Übrigens kann Derartiges auch für Notarkosten und andere Gebühren gelten, die man deshalb vor dem Einzug bezahlen sollte. Kauft man über den Makler und weist dieser eine Finanzierung nach, kann die Maklerprovision gesplittet werden, so dass ein Teil als Finanzierungskosten ebenfalls sofort absetzbar sein kann.




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