Wenn Sie vorhaben in nächster Zeit einen Kredit aufzunehmen, möchte Ihre Bank unter Garantie, dass Sie ihr bestimmte Sicherheiten anbieten. Besonders beliebt ist hier beispielsweise eine Lebensversicherung, die ihr Kapital ständig anwachsen lässt. Schauen Sie doch mal in Ihre Versicherungspolizze: Irgendwo muss der Rückkaufwert Ihrer Versicherung aufgeführt sein. Dieser dürfte, wenn sie erst seit kurzem läuft, relativ gering sein. Doch mit der Laufzeit steigt auch dieser Rückkaufwert stetig an. Die Bank gesteht hier meistens eine Sicherheit von 50% und 100% zu. Dabei kommt es darauf an, um was für eine Art von Lebensversicherung es sich bei Ihnen handelt: So werden Versicherungen im klassischen Sinne höher angesetzt, als beispielsweise fondsgebundene Lebensversicherung, die aufgrund des bestehenden Restrisikos für die Bank etwas weniger Sicherheit bietet.
Handelt es sich um eine Versicherung, die nur für den Todesfall des Versicherten eine bestimmte Leistung erbringt, kann dies aber von der Bank mit keinem Wert unterlegt werden. D.h. eine solche Lebensversicherung wird Ihre Chance auf eine Kreditvergabe nicht verbessern.
Es gibt verschiedene Arten von Sicherstellungen, die da wären:
• Verpfändung: D.h. Sie übergeben der Bank die Kontrolle über die jeweilige Versicherung. Durch die Übergabe wird die Bank Besitzer, aber nicht Eigentümer dieser Versicherung. Kann der Pfandschuldner später nicht bezahlen, geht das Pfand ins Eigentum der Bank über.
• Vinkulierung: Hierbei handelt es sich um die schwächste Form der Sicherstellung. Das sichergestellte Objekt wird lediglich beim Versicherungs-Institut vermerkt
• Abtretung: die stärkste Form der Sicherstellung: Die Bank bekommt mit sofortiger Wirkung alle Rechte an der Versicherung.
Für Sie als Kunden hat das Besitzen einer Lebensversicherung, die als Sicherheit anerkannt wird, den großen Vorteil, dass keine Verminderung Ihrer Liquidität zu befürchten haben. Da die Versicherung im Normalfall länger als der Kredit laufen wird, kann sie einfach nach Rückzahlung des Kredites wieder an den Kunden zurückgegeben werden. Es ist als nach wie vor sein eigenes erspartes Vermögen. Anders sieht das bei z.B. Wertpapieren (Aktien, Fonds), Sparbüchern oder sonstigem Guthaben aus: Dieses wird durch die Verpfändung gesperrt. D.h. über dieses Geld kann der Kunden nur noch sehr eingeschränktes bzw. gar nicht verfügen.




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